Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr | Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Der Markt Weidenberg stellt Spielplätze als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung.
Der Mehrgenerationenspielplatz dient der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens.
Bei extremen Witterungsbedingungen durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- und Reparaturarbeiten kann der Mehrgenerationenspielplatz geschlossen werden.
Öffnungszeiten:
Der Mehrgenerationenspielplatz ist in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. von 8.00 bis 21.00 Uhr / 01.10. bis 30.04. von 9.00 bis 18 Uhr zur Benutzung freigegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist jegliche Nutzung untersagt. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Markt Weidenberg zugelassen werden. Diese sind schriftlich unter Angabe des Grundes zu beantragen.
Benutzungsregeln:
Bei der Benutzung des Mehrgenerationenspielplatzes sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.
Beschädigungen, Verunreinigungen, Zweckentfremdung und unbefugtes Betreten sind verboten.
Des Weiteren ist untersagt:
Sitzbänke von den Aufstellplätzen zu entfernen; Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen und sie als Halter bzw. sonst Verantwortlicher im Spielplatzbereich frei laufen zu lassen; Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen; außer Tischtennis sind keine Ballsportarten zugelassen; gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden; Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen; In störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen; Ohne vorherige Genehmigung des Marktes Weidenberg Waren oder Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben; Materialien aller Art zu lagern; Sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten; Alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen; Zu rauchen; Fahrrad oder Mofa zu fahren
Der Platz ist von den Benutzern ordentlich und sauber zu halten. Für Abfälle stehen Abfallbehälter zur Verfügung.
Der Markt Weidenberg stellt Spiel- und Bolzplätze als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Sie sind aufgrund der Gestaltung erkennbar dem Spielen und der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen gewidmet.
Die Spiel- und Bolzplätze dienen der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens.
Bei extremen Witterungsbedingungen durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- und Reparaturarbeiten können die Plätze geschlossen werden.
Öffnungszeiten:
Die Spiel- und Bolzplätze sind von 8.00 bis Sonnenuntergang zur Benutzung freigegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist jegliche Nutzung untersagt. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Markt Weidenberg zugelassen werden. Diese sind schriftlich unter Angabe des Grundes zu beantragen. Die Plätze können ganz oder teilweise während bestimmten Zeiten u. a. bei extremen Witterungsbedingungen für die allgemeine Benutzung gesperrt werden.
Benutzungsregeln:
Jeder, der sich auf den Plätzen aufhält, muss sich so verhalten, das andere, insbesondere die Nachbarschaft, nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Beschädigungen, Verunreinigungen, Zweckentfremdung und unbefugtes Betreten sind verboten.
Des Weiteren ist untersagt:
Sitzbänke von den Aufstellplätzen zu entfernen; Hunde oder sonstige Tiere im Platzbereich frei laufen zu lassen; Hunde sind an der Kurzleine zu führen; Pflanzen oder Pflanzenteile auszureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen; gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden; Grillen, Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen; in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen; ohne vorherige Genehmigung des Marktes Weidenberg Waren oder Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben; Materialien aller Art zu lagern; sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten; alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen bzw. mitzubringen; zu rauchen; Fahrrad oder Mofa zu fahren; zu zelten, Wohnwagen aufzustellen und zu nächtigen
Die Plätze sind von den Benutzern ordentlich und sauber zu halten.
Erziehungsberechtigte und andere Aufsichtspersonen müssen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die ihrer Aufsicht unterliegen, nicht gegen Bestimmungen dieser Nutzungsordnung verstoßen.
Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Bereich der Plätze einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, oder wer die Aufsicht über eine andere Person, die einen solchen Zustand herbeigeführt hat, innehat, muss diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten beseitigen.
Spiel- und Bolzplätze
Die Benutzung der Spiel- und Bolzplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Bestandteil der Nutzungsordnung ist beiliegender Beschilderungsplan.
Liste der Spiel- und Bolzplätze:
Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze Markt Weidenberg
Beschilderungsplan Spiel- und Bolzplätze Markt Weidenberg
Nutzungsordnung Mehrgenerationenspielplatz