Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr | Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Der Markt Weidenberg erarbeitet aktuell zusammen mit dem Büro AGS aus München ein Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), welches die Grundlage für die zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige städtebauliche Entwicklung Weidenbergs bildet.
Im ISEK werden wesentliche Entwicklungsperspektiven und Gestaltungsspielräume für das weitläufige Untersuchungsgebiet und dessen Verflechtungsbereiche aufgezeigt und zu 20 Projekten unterschiedlicher Art - teils in Konzeptionen, teils in investiven Maßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen - zusammengefasst.
Mit ihnen werden einerseits die zentralen Handlungserfordernisse und andererseits konkrete Projektansätze für die Entwicklung Weidenbergs identifiziert. Gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, wo und wie Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung und Marktgesellschaft in den kommenden Jahren ihre Kräfte bündeln können. In diesem werden derzeit auch die Träger öffentlicher Belange am ISEK beteiligt.
Aber auch Sie, als Weidenberger bzw. Weidenbergerin, können sich weiter an der Priorisierung der 20 ISEK-Projekte beteiligen, indem Sie auf dem sog. Priorisierungsbogen entsprechend Punkte verteilen und uns so, die für Sie wichtigsten, dringendsten oder einfach favorisierten Projekte und Aufgaben für Weidenbergs städtebauliche Entwicklung mitteilen. Bitte verwenden Sie hierzu das Priorisierungsblatt und senden diesen an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder geben diesen persönlich im Rathaus ab.
Hier finden Sie die Präsentation aus der Marktgemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2025 sowie den umfassenden aktuellen Berichts-Entwurf.
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet).
Im Gebiet des Hauptorts Weidenberg gibt es die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete „Oberer Markt“ und „Unterer Markt“ jeweils inkl. einer Erweiterung. Eine Übersicht der Geltungsbereiche finden Sie hier:
Übersichtsplan der Sanierungsgebiete im Markt Weidenberg (1.41 MB)
In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden erhöht steuerlich abzuschreiben.
Für die Ausstellung der Bescheinigung gem. § 7h EStG benötigt der Markt Weidenberg prüfbare Unterlagen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen in der Regel keine Herstellungskosten sind und daher im Rahmen der Vergünstigungen gemäß § 7h EStG nicht berücksichtigt werden können:
Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerrechtlichen Sinne kann nicht übernommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung durchführen können und sich die steuerliche Behandlung durch das für Sie zuständige Finanzamt an Ihrer individuellen steuerlichen Situation orientiert. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.